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"Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. (...) Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Er ist für alle über den Bereich einer Schule hinausgehenden Angelegenheiten zuständig." aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg Link: Grußwort der Oberbürgermeisterin | ||||||||||||||||||||
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